mpunkt Blogbeitragsgrafik Cookie weist auf Cookie Richtlinie hin

Cookie-Richtlinie

13.01.2020 Gut zu wissen gelesen in 5 min

Wie gehe ich als Websitebetreiber mit Cookies um?

Wie gehe ich als Websitebetreiber mit Cookies um?Das Thema Cookies bewegt schon seit längerer Zeit die Internetgemeinde und viele Websitebetreiber. Früher konnten Cookies problemlos in die Website integriert werden, ohne großartig darauf hinzuweisen.

Gerade das Tracking von Nutzerdaten für die Generierung von Werbung und die Erfassung der Besucherzahlen gestaltete sich einfach. Dies hat sich mit Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung grundlegend verändert. Es ist nicht mehr so einfach, Tracking-Cookies ohne das Einverständnis des Users zu verwenden.

In der Regel ist ein Hinweis über die verwendeten Cookies in einer extra Cookie-Richtlinie nötig.

Die Tracking-Cookies erfordern die Zustimmung des Besuchers, damit diese auch aktiviert werden können. Bei technischen Cookies, die für die Aufrecht­erhaltung der Site nötig sind, ist ein Hinweis bzw. eine Information ausreichend.

Dem User muss immer die Möglichkeit eingeräumt werden, die Tracking- und Analysecookies wieder auszuschalten. Dieses sogenannte Opt-Out-Verfahren ist wichtig, um einen angemessenen Datenschutz für die User sicherzustellen.

Der Hinweis zur Datenerhebung und die benötigte Zustimmung gelten aber nicht nur für Tracking-Cookies. Auch für die Anmeldung zum Newsletter muss dieses Verfahren durchgeführt werden. Pflichtfeld in einem Newsletter darf nur die E-Mail-Adresse sein und der User muss vor Absendung des Anmeldeformulars die Datenschutzbestimmungen bestätigen.

Zusätzlich erhält die Person eine E-Mail, in der sie zusätzlich den Erhalt des Newsletters noch einmal bestätigen muss. Das Gleiche gilt für das Kontaktformular. Auch hier musst Du die Zustimmung der Person einholen und auf den Datenschutz hinweisen.

Wie sieht die Gesetzeslage zukünftig aus?

Du siehst, dass beim Cookie-Hinweis, beim Newsletter und beim Kontakt­formular einige Punkte zu beachten sind. Erst kürzlich hat das EuGH festgelegt, dass die Zustimmung für Cookies erforderlich ist. Es reicht nicht aus, auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen oder den Zustimmungs­haken automatisch zu setzen.

Einige Punkte sind aber noch nicht eindeutig geklärt. Dazu gehört auch die Frage, wie genau technisch notwendige Cookies zu definieren sind. Aktuell wird an einem neuen Gesetz gearbeitet, das genau festlegt, wie mit dem Thema Cookies umgegangen werden sollte.

Was bedeutet das für die Trackingwelt und Werbewelt?

mpunkt Blogbeitragsgrafik Männchen mit Cookie in der Hand symbolisiert Tracking von Cookies

Die gesetzlichen Änderungen machen es Websitebetreibern nicht mehr so einfach, die Besucherzahlen oder die Verweildauer zu erfassen.

Das Tracking wird natürlich nicht vollständig ausgeschlossen, aber der User muss sich entscheiden, ob er dies erlauben möchte oder nicht.

Dadurch entgehen Dir wichtige Informationen, die Du zur Optimierung Deiner Website einsetzen kannst.
Gerade kleinere Websitebetreiber sind von diesen Maßnahmen betroffen, denn sie finanzieren ihre Site über Werbeeinnahmen und leben in vielen Fällen auch von ihren Nischenseiten.

Dadurch fällt eine wichtige Einnahmequelle für sie weg.
Inwieweit sich die bisherigen Maßnahmen auf den Affiliate-Markt ausgewirkt haben, ist nicht bekannt. Eindeutig ist, dass sich nicht mehr so schnell und einfach Geld damit verdienen lässt.

Wie setze ich die Vorgaben im CMS-System um?

In Wordpress lassen sich die geforderten Vorgaben recht einfach umsetzen. Es gibt eine Menge an Plugins, die den Cookie-Hinweis und die geforderte Cookie-Richtlinie in das System einbinden. Die Texte sollten allerdings noch einmal auf ihre rechtliche Sicherheit hin überprüft werden, denn sie sind reine Vorlagen aus einem Plugin.

Wichtig ist, dass Du eine extra Seite für die Cookie-Richtlinien anlegst und sie gut erreichbar auf der Site einbindest. Der Cookie-Hinweis muss außerdem so funktionieren, dass vor allem Werbecookies erst aktiviert werden, wenn der User der Verwendung zugestimmt hat.

Außerdem sollte das eingebundene Plugin dem User die Möglichkeit bieten, die Cookies selbst wieder zu deaktivieren.

Abschließende Zusammen­fassung

mpunkt Blogbeitragsgrafik Waage der Justitia symbolisiert Cookie Richtlinien

An der Einbindung eines Cookie-Hinweises und einer Cookie-Richtlinie kommt kein Website­betreiber mehr vorbei.

Sie sind genauso Pflicht, wie die Einrichtung eines Datenschutzhinweises.

 

Wichtig ist, dass der User über die Verwendung von Tracking-Cookies umfassend informiert wird.Du brauchst nicht vollständig auf Tracking-Cookies und Analyse-Cookies zu verzichten, aber Du musst mit Umsatzeinbußen rechnen.

Dies ist gerade bei den Usern der Fall, die nicht möchten, dass Du persönliche Informationen erfasst. Auch der Aufwand ist größer geworden, denn Du musst alle Cookies in der Richtlinie erfassen und die technischen Möglichkeiten zur Ablehnung der Cookies einbauen.

Dabei helfen Dir verschiedenen Plugins, aber trotzdem musst Du ein gewisses Maß an Zeit investieren. Die ständigen gesetzlichen Änderungen fordern Websitebetreiber immer dazu auf, an den Einstellungen zu arbeiten. Niemand weiß eigentlich ganz genau, welche Vorschriften gelten. Alle hoffen auf einen einheitlichen gesetzlichen Standard, an denen sich alle EU-Länder orientieren können.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Cookie-Standards nur für die Europäische Union gelten. Im Ausland sind diese nicht vorgeschrieben und Werbe-Cookies können dort weiterhin ungehindert verwendet werden. Der Schutz der User gilt also nur solange, bis sie auf eine ausländische Site gehen.

Die Datenschutzverordnung und die Cookie-Richtlinie sollten vor allem Unternehmen treffen, die fleißig die Daten ihrer User sammeln. Diese haben ihren Hauptsitz meist nicht innerhalb der EU, sondern im Ausland. So müssen sie sich nicht direkt an diese Vorgaben halten und können die Gesetze besser umgehen.

Härter trifft es kleine Websitebetreiber und Vereine. Sie müssen sich genauso an die Vorgaben halten wie die ganz großen Player.

Wir freuen uns darauf, Dein Projekt voran­zubringen.

Vielleicht hast Du ja sogar die Möglich­keit, bei uns in Augsburg auf einen Kaffee vorbei­zukommen. Der ist zwar nicht ganz so gut, wie unsere Software, aber ehrlich. Eben so, wie wir es mögen.

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