Unsere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
mpunkt GmbH
(nachfolgend „mpunkt")
Schießgrabenstraße 6
86150 Augsburg
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Allgemeines
1.1 mpunkt betreibt ein Unternehmen, welches auf komplexe Webentwicklungen spezialisiert ist. Die folgenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen mpunkt und dem Kunden, soweit diesem dauerhaft (Softwarekauf) oder auf die jeweilige Vertragslaufzeit befristet (Softwaremiete) Software zur Nutzung überlassen wird. Die AGB finden weiter Anwendung auf solche Verträge, in denen mpunkt den Kunden auf dessen Wunsch mit der Bereitstellung von Speicherplatz für eine Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Internet-Domain unterstützt sowie der Kunde mpunkt mit der Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website beauftragt und auf solche Verträge in denen mpunkt Individualsoftware im Auftrag des Kunden erstellt. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil (§ 1 Allgemeiner Teil) und besondere Teile (I. bzw. II., III., IV., V., VI. jeweils Besonderer Teil), wobei letztgenannte Teile spezifische Regelungen zu den jeweiligen konkreten Leistungen von mpunkt beinhalten. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferung) durch mpunkt ferner für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Für das Herunterladen von Applikationen über eine zentrale Vertriebsplattform (etwa dem iTunes App Store von Apple; im Folgenden „Vertriebsplattform“) sowie für die dortigen ggfs. vorgegebenen Zahlungsmodalitäten und anfallenden Kosten können ferner Preise sowie die Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Betreibers dieser Vertriebsplattform gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggfs. gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB von mpunkt in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden diesem zur Verfügung gestellten Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
1.3 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Solche gelten nur, wenn sich mpunkt schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt.
1.4 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von mpunkt sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Angebot wird ausdrücklich als bindend bezeichnet.
2.2 Mit der Bestellung der Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. mpunkt wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3 mpunkt ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Eine Annahme des Angebots kann auch dadurch erfolgen, dass mpunkt mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt.
2.4 Im jeweiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Umfang der von mpunkt zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über die Lieferungen und Leistungen von mpunkt, die auf die vorliegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen. Die konkreten Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Lieferungen und Leistungen von mpunkt sind gesondert zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses sowie über die Kennzeichnung in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführt, auf welche im Vertrag Bezug genommen wird.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mpunkt zu vertreten ist und mpunkt mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. mpunkt wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Leistung bereitstellen zu können. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert.
§ 3 Vergütung
3.1 Es gelten die in dem Vertrag vereinbarten Entgelte. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
3.2 Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von mpunkt nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen erbracht.
3.3 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungsmodalitäten grundsätzlich anzuerkennen. Bei Zahlungsverzug ist mpunkt vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang zu den vereinbarten Leistungen vorläufig ganz oder teilweise zu sperren. Hiervon wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert.
3.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch mpunkt nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat die ordnungsgemäße Nutzung der Software jeweils durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat mpunkt die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vertragsgegenstandes geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware. Der Kunde hat insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Virenschutzsoftware einzusetzen. mpunkt haftet nicht für Virenschäden, die durch Einsatz einer entsprechenden Software hätten verhindert werden können. Es gelten hierbei auch die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer I § 7 dieser AGB.
4.2 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen.
4.3 Der Kunde hat grundsätzlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Daten- und Jugendschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen sowie die vorliegenden AGB zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:
4.3.1 bereit gestellte Zugangsdaten sowie entsprechende Identifikations- und Authentifikationsmechanismen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiterzugeben;
4.3.2 Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen;
4.3.3 die Privatsphäre anderer zu respektieren, also keine verleumderischen, bedrohenden, gewaltverherrlichenden, belästigende, schädigende, rassistische oder sonst verwerfliche Inhalte zu verbreiten;
4.3.4 keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Netzwerke führen können, wie etwa Viren;
4.3.5 die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht zu unerlaubten Werbezwecken, insbesondere zur unverlangten Übermittlung elektronischer Post, zu nutzen.
§ 5 Allgemeines zu Sach- und Rechtsmängeln
5.1 Es gilt allgemein für bereit gestellte Softwareanwendungen die ausdrückliche Einschränkung, dass keine auf dem Markt befindliche Software bzw. IT-Infrastruktur zu 100 % sicher und zu 100 % frei von Mängeln ist. Dies ist u. a. auf die Vielzahl der im Umlauf befindlichen Viren und auf den Umstand zurückzuführen, dass grundsätzlich Sicherheitsrisiken bestehen, denen nach dem jeweils herrschenden Stand der Technik ggfs. noch gar nicht entgegen gewirkt werden kann. mpunkt kann per se keinen Schutz vor unsachgemäßen Bedienungen oder Veränderungen von Softwareanwendungen, vor einer etwaigen Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sowie vor sonstige Sicherheitslücken liefern, die nicht im Einflussbereich von mpunkt liegen oder sonst auch nicht von mpunkt zu vertreten sind. Die von mpunkt gelieferten Leistungen schützen nicht vor möglichen Verletzungen des geistigen Eigentums oder anderen rechtswidrigen Tätigkeiten Dritter – etwa durch Cyber-Angriffe/Hacker-Attacken, Ausspähen und Abfangen von Daten oder sonstigen rechtswidrigen Datenveränderungen und Computersabotagen.
5.2 mpunkt gewährleistet im Allgemeinen, dass die geschuldeten Leistungen frei von wesentlichen, die gewöhnliche Verwendung der Leistungen einschränkenden Mängeln und Rechten Dritter sind. mpunkt steht dafür ein, dass die von mpunkt geschuldeten Leistungen die Beschaffenheit haben, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der konkreten Leistung erwarten kann. Nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen aus Ziffer I § 5 Abs. 1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der von mpunkt geschuldeten Leistungen regelmäßig auch von Soft- und Hardwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist, die von mpunkt nicht beeinflussbar sind. Insbesondere können jegliche Veränderungen in solchen Softwarekomponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden zu Einschränkungen der Funktionalität der von mpunkt geschuldeten Leistungen führen. Einschränkungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von mpunkt liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sind mpunkt nicht zuzurechnen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, mpunkt auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen von mpunkt werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umgehend behoben. Ist mpunkt eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, wenn er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.4 mpunkt gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5 Die in die ggfs. bereit gestellte Infrastruktur von mpunkt eingestellten Inhalte sind für mpunkt fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung liegt diesbezüglich bei dem Kunden.
5.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Daher übernimmt mpunkt keine Gewähr für technische Mängel, die nicht von mpunkt zu vertreten sind, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbanken und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von dem Kunden ggfs. eingestellten Inhalte.
5.7 Sollten die vertragsgegenständlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Kunde mpunkt unverzüglich schriftlich unterrichten und mpunkt die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.
§ 6 Haftung
6.1 mpunkt übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Systemen sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste, die nicht von mpunkt zu vertreten sind. mpunkt haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die mpunkt nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. mpunkt ist berechtigt, die mpunkt obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen übernimmt mpunkt keine Haftung. mpunkt haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden oder sonstiger Dritter, insbesondere nicht bei Fehlern, die verursacht wurden durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderung der Anwendungen oder sonstiger Drittsoftware, durch Verseuchung entsprechender Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Informationssicherheit oder ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Betriebs von Anwendungen.
6.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von mpunkt. mpunkt haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. mpunkt haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. mpunkt haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien, Produkthaftung und/oder etwaigen Ansprüchen auf Grund von Verletzungen einschlägiger Datenschutzbestimmungen, namentlich der DS-GVO oder des BDSG. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei mpunkt zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet mpunkt insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Kunde und mpunkt verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen.
7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrauliche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind - unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.
7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist.
7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen.
7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen enthalten, in elektronischer Form überlassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren.
7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO).
7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.
§ 8 Änderung dieser AGB
8.1 mpunkt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. mpunkt teilt dem Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit.
8.2 Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen AGB fort, mpunkt ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
§ 9 Sonstiges
9.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragserfüllung steht ggf. unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von mpunkt, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.
II. Besonderer Teil: Softwarekauf
Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software kauft.
§ 1 Vertragsgegenstand
Soweit der Kunde gegen Einmalzahlung Software im Wege des Kaufs erwirbt, ist Gegenstand des Vertrages die dauerhafte Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen sowie nach Maßgabe der getroffenen individualvertraglichen Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die erworbene Software auf Dauer in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Software darf nur durch maximal die Art und Anzahl berechtigter Benutzer (sog. Clients) entsprechend der vom Kunden erworbenen Lizenzen der Software genutzt werden. Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
2.2 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt er jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
2.3 Der Kunde darf das gelieferte Softwareprodukt vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Die notwendigen Vervielfältigungen umfassen auch die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie des Ladens in den Arbeitsspeicher.
2.4 Der Kunde darf die Software einschließlich des Handbuchs und des sonstigen begleitenden Materials auf Dauer an Dritte veräußern und verschenken, vorausgesetzt der Erwerbende erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden AGB auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten.
2.5 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Sofern die Handlung aus gewerblichen Gründen vorgenommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich ist und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht worden und/oder sonst wie zugänglich sind.
2.6 Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von mpunkt nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.7 Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots des Kunden und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch mpunkt, der Produktbeschreibungen sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien.
2.8 Eine über die vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung dieser AGB hinausgehende Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. Dem Kunden ist es regelmäßig nicht gestattet, die Software über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus Dritten insoweit zur Nutzung zu überlassen.
2.9 Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Der Kunde darf ein ggf. eingesetztes Digital Rights Management (DRM), sonstige technische Sicherungen und/oder Informationen zur Rechteverwaltung nicht umgehen oder entfernen.
2.10 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass mpunkt dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
2.11 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird mpunkt die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
2.12 Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach Ziffer II § 2 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und widerrufbares Nutzungsrecht.
§ 3 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von mpunkt gelieferte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde hat gründlich die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Software zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.
§ 4 Gewährleistung
4.1 mpunkt leistet für Mängel der Software zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Software gemacht hat und billigerweise machen durfte.
4.3 Der Kunde muss offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Software anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
4.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn mpunkt grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von mpunkt zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses. Die Haftung von mpunkt nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
4.5 Abweichend von Ziffer II § 4 Abs. 4 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn mpunkt einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
III. Besonderer Teil: Softwaremiete
Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software mietet.
§ 1 Vertragsgegenstand
Im Rahmen der Softwaremiete ist Gegenstand des Vertrages (Mietvertrag) die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen von mpunkt sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individual-vertraglicher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zu, die Software in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Software darf nur durch maximal die Art und Anzahl berechtigter Benutzer (sog. Clients) entsprechend der vom Kunden erworbenen Lizenzen der Software genutzt werden.
2.2 Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software.
2.3 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch mpunkt zugänglich gemacht werden.
2.4 Über die in den Ziffer III. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
2.6 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an mpunkt zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder mpunkt auszuhändigen.
2.7 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist grundsätzlich unzulässig.
2.8 mpunkt kann die Rechte nach Ziffer III. § 2 aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn mpunkt das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen Ziffer III. § 2 verstößt.
2.9 Wenn die Rechte nach Ziffer III. § 2 entstehen oder wenn sie enden, kann mpunkt vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
§ 3 Vergütung
3.1 Die Höhe der monatlich geschuldeten Vergütung richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien gemäß des in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch mpunkt. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Miete regelmäßig anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.
3.2 Soweit nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Mietzins für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit vollständiger Bereitstellung der Software fällig.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
4.1 Der Vertrag wird grundsätzlich auf eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit von 1, 3 oder 5 Jahren ab Vertragsschluss abgeschlossen. Die konkrete Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach den jeweils im Einzelfall zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Der Vertrag verlängert sich regelmäßig, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird, automatisch um weitere 12 Monate.
4.2 Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der mpunkt zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von mpunkt dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von mpunkt hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
4.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
4.4 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie mpunkt gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach deren Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
§ 5 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren
§ 6 Instandhaltung und Gewährleistung
6.1 mpunkt leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. mpunkt wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, mpunkt Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen von mpunkt werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umgehend behoben. Ist mpunkt eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, wenn er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
IV. Besonderer Teil: Erstellung von Individualsoftware
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Soweit mpunkt im Auftrag des Kunden für diesen Individualsoftware erstellt, ist Vertragsgegenstand die entgeltliche Erstellung von Software durch mpunkt zur dauerhaften Überlassung an den Kunden auf der Grundlage eines von mpunkt zu erstellenden Pflichtenhefts, einschließlich der dazu erforderlichen Beratungsleistungen.
1.2 Ergänzend gelten die §§ 631 ff. BGB.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und für die Deckung des Eigenbedarfs unterlizenzierbare Recht zu, die Software räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf Dauer in unveränderter Form zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen.
2.3 Der Kunde darf die Software einschließlich des Handbuchs und des sonstigen begleitenden Materials auf Dauer an Dritte veräußern und verschenken, vorausgesetzt der Erwerbende erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden AGB auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten.
2.4 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung zur Deckung des Eigenbedarfs ist zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Sofern die Handlung aus gewerblichen Gründen vorgenommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich ist und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht worden und/oder sonst wie zugänglich sind.
2.5 Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von mpunkt nicht über die Deckung zum Eigenbedarf des Kunden hinaus gegenüber Dritte unterlizenzieren werden.
2.6 Eine über die vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung dieser AGB hinausgehende Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. Dem Kunden ist es regelmäßig nicht gestattet, die Software über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus Dritten insoweit zur Nutzung zu überlassen.
2.7 Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Der Kunde darf ein ggf. eingesetztes Digital Rights Management (DRM), sonstige technische Sicherungen und/oder Informationen zur Rechteverwaltung nicht umgehen oder entfernen.
2.8 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass mpunkt dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
2.9 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird mpunkt die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
2.10 Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach Ziffer IV § 2 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und widerrufbares Nutzungsrecht.
§ 3 Leistungsänderungen
3.1 Der Kunde kann schriftlich Änderungswünsche im Hinblick auf die Aufgabenstellung mpunkt mitteilen. mpunkt wird die gewünschten Änderungen unverzüglich dahingehend prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Für die Prüfung der Änderung kann mpunkt eine Vergütung insoweit verlangen, als mpunkt den Kunden schriftlich auf die hierdurch entstehenden Kosten zuvor hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag schriftlich erteilt hat.
3.2 Soweit sich nach der vorgenannten unter Ziffer IV § 3 Abs. 1 durchzuführenden Prüfung Änderungswünsche oder Weisungen des Kunden oder andere von Kunden zu vertretende Umstände auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führen, wird der Kunde dies mpunkt unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Vertragspartner werden sich dann über eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie der Fertigstellungstermine verständigen. Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung, so kann mpunkt keine Anpassung der Vergütung bzw. der Fertigstellungstermine beanspruchen.
§ 4 Abnahme
4.1 Der Kunde ist verpflichtet das Werk durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern dieses den vertraglichen Anforderungen entspricht. Teilabnahmen finden grundsätzlich nicht statt.
4.2 Der Kunde kann das Werk auch konkludent abnehmen, wenn den Gesamtumständen zu entnehmen ist, dass der Kunde die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert. Zu solchen Umständen, welche in die Gesamtschau mit einfließen können, zählen insbesondere die Ingebrauchnahme des Werkes sowie die vorbehaltlose Begleichung der von mpunkt gestellten Schlussrechnung.
4.3 Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn mpunkt den Kunden- unter Setzung einer angemessenen Frist - zur Abnahme aufgefordert und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Angemessen ist die Frist dann, wenn dem Kunden ausreichend Zeit eingeräumt wurde, das Werk daraufhin zu prüfen, ob es vertragsgerecht hergestellt bzw. ohne wesentliche Mängel ist. Eine von mpunkt im Einzelfall zu kurz bemessene Frist setzt den Lauf einer angemessenen Frist in Gang.
4.4 Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von zu benennender Mängel, so ist der mpunkt verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
4.5 Die Parteien können einvernehmlich und in Textform Teilabnahmen vereinbaren. Die rechtliche Wirkung der Teilabnahme beschränkt sich auf die Fälligkeit von Zahlungen gemäß Projektfortschritt.
V. Besonderer Teil: Webhosting
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Soweit der Kunde mpunkt nach Maßgabe dieser AGB abzuschließenden Vertrages mit Webhosting-Leistungen beauftragt, ist Vertragsgegenstand die Erbringung von Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt mpunkt dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der im Einzelfall zwischen den Parteien vereinbarten technischen Spezifikationen, die Vertragsbestandteil sind, ablegen.
1.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von mpunkt bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von mpunkt betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist mpunkt nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
1.3 mpunkt erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. mpunkt ist berechtigt, in angemessenem Umfang Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
1.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von mpunkt arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von 4 Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
1.5 mpunkt ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von mpunkt zu gewährleisten, so wird mpunkt dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d.h. spätestens 7 Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat mpunkt das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
1.6 Hat mpunkt dem Kunden statische IP-Adressen zur Verfügung gestellt, kann mpunkt die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Der Kunde wird unverzüglich über die anstehende Änderung informiert.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von mpunkt oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von mpunkt abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt mpunkt von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen mpunkt auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist mpunkt berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. mpunkt wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von mpunkt oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von mpunkt abgelegter Daten, so kann mpunkt diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist mpunkt auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. mpunkt wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom mpunkt ein neues Passwort zugeteilt. mpunkt ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt mpunkt das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
§ 3 Vergütung
3.1 Die Vergütung der von mpunkt erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
3.2 mpunkt ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. mpunkt wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. mpunkt wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
3.3 Die Erbringung der Leistungen durch mpunkt ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann mpunkt das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
§ 4 Vertragslaufzeit
4.1 Das Vertragsverhältnis zwischen mpunkt und dem Kunden läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
4.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt mpunkt dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von 2 Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von mpunkt bleiben unberührt.
VI. Webseiten
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Soweit der Kunde von mpunkt auf Grundlage dieser AGB abzuschließenden Vertrages Webseiten erstellen lässt, ist Vertragsgegenstand die Entwicklung eines Konzepts für eine Website des Kunden durch mpunkt sowie die Erstellung dieser Website einschließlich der entsprechenden Dokumentation.
1.2 mpunkt wird im Auftrag und im Namen des Kunden für die Einstellung der Website in das World Wide Web, für die Abrufbarkeit der Website über das Internet sowie die Auffindbarkeit in Suchmaschinen Sorge tragen. Soweit gesondert zwischen den Parteien vereinbart, wird mpunkt den Kunden auf Wunsch bei der Beauftragung der Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Internet-Domain unterstützen.
1.3 Ergänzend finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
§ 2 Projektphasen
2.1 Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch mpunkt erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs wird vereinbart, dass die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Website in fünf Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6 erfolgt.
2.2 Anforderungskatalog: mpunkt erarbeitet zunächst einen Anforderungskatalog für die Website. Grundlage sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird mpunkt den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Der Anforderungskatalog soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben.
2.3 Konzeptphase: Auf der Basis des Anforderungskataloges erarbeitet mpunkt ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern, Animationen, Social-Media Links sowie ggf. von Fotos, Logos, Grafiken, Videos und anderen Anwendungen. Ferner ist die Auswahl der technischen Grundlagen der Website festzulegen, d.h. zum Beispiel die Wahl eines Content-Management-Tools, von Gestaltungstemplates oder Standardlösungen.
2.4 Entwurfsphase: Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt mpunkt eine Grundversion der Website. Die Grundversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Websites verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und ggf. gewünschten Animationen.
2.5 Fertigstellungsphase: Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion der Website stellt mpunkt die Website in gebrauchstauglicher Form fertig.
2.6 Pflegephase: Nach der Fertigstellung der Website und der Einstellung der Website in das World Wide Web wird mpunkt die Website nach den Vorgaben des Kunden und in Abstimmung mit dem Kunden laufend aktualisieren und warten, sofern der Kunde hierzu mit mpunkt einen gesonderten Web-Pflegevertrag abschließt.
§ 3 Beratung des Kunden
3.1 mpunkt verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website nach dem aktuellen Stand der Technik zu beraten. Bei der Beratung wird mpunkt berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird mpunkt den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die mpunkt von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern sowie Nutzern der mobilen Dienste – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
3.2 Branchenspezifische Kenntnisse werden von mpunkt nicht erwartet. mpunkt ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
3.3 mpunkt schuldet keine Beratung des Kunden zu Rechtsfragen, auch nicht zum Erfordernis und Inhalten von Impressum oder Datenschutzhinweisen.
§ 4 Gestalterische Leistungen
4.1 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, schuldet mpunkt die Ausarbeitung oder Auswahl (als Lizenzprodukt/Template) von einem Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website zu erarbeiten oder als Lizenzprodukte (Templates) auszuwählen. Dabei wird mpunkt – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben.
4.2 mpunkt wird für eine angemessene gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns, aber auch im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
§ 5 Softwareprogrammierung
5.1 mpunkt verpflichtet sich zur Programmierung von Software, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. mpunkt wird Programmiersprachen und -techniken verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen und soweit möglich Standardlösungen zum Einsatz bringen.
5.2 mpunkt wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser sowie mobilen Anwendungen abstimmen, auf die die Website zu optimieren ist.
§ 6 Inhalte
6.1 Der Kunde stellt mpunkt die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen oder ob diese Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, ist mpunkt nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist mpunkt verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.
6.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos. mpunkt wird mit dem Kunden spätestens vor Abschluss der Konzeptphase abstimmen, in welcher Form der Kunde mpunkt die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu verwendende Dateiformat abzustimmen.
6.3 Dem Kunden obliegt die Überprüfung der Rechtskonformität der von ihm gelieferten Inhalte und die Kontrolle der Übereinstimmung der Webseite insgesamt mit geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Impressum und Datenschutzhinweisen.
§ 7 Abnahme
7.1 Der Kunde ist verpflichtet die folgenden Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen:
• Anforderungskatalog (§ 3 Abs. 2 dieser AGB);
• Konzept (§ 3 Abs. 3 dieser AGB);
• Grundversion der Website (§ 3 Abs. 4 dieser AGB);
• Website (§ 3 Abs. 5 dieser AGB).
7.2 mpunkt wird dem Kunden die jeweiligen Arbeitsergebnisse mit der Aufforderung bereit stellen, diese in angemessener Zeit zu prüfen und die Abnahme zu erklären.
7.3 Der Kunde kann die jeweiligen Arbeitsergebnisse auch konkludent abnehmen, wenn den Gesamtumständen zu entnehmen ist, dass der Kunde die jeweilige Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert. Zu solchen Umständen, welche in die Gesamtschau mit einfließen können, zählen insbesondere die Ingebrauchnahme des Werkes sowie die vorbehaltlose Begleichung der von mpunkt gestellten Schlussrechnung.
7.4 Die jeweiligen Arbeitsergebnisse gelten auch dann als abgenommen, wenn mpunkt den Kunden- unter Setzung einer angemessenen Frist - zur Abnahme aufgefordert und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Angemessen ist die Frist dann, wenn dem Kunden ausreichend Zeit eingeräumt ist, das Werk daraufhin zu prüfen, ob es vertragsgerecht hergestellt bzw. ohne wesentliche Mängel ist. Sofern die von mpunkt gesetzte Frist zu kurz bemessen, wird diese durch eine angemessene Frist im Einzelfall ersetzt.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden
8.1 Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Optimierung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlicher Informationen verpflichtet.
8.2 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
8.3 Sofern mpunkt dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde mpunkt jeweils unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Fehlers/des Änderungswunsches mitteilen.
8.4 Der Kunde wird mpunkt spätestens unverzüglich nach Abschluss der Entwurfsphase die Titel der einzelnen Seiten der Website, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit mpunkt die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags ggf. in den Quellcode integrieren kann.
8.5 Soweit notwendig wird der Kunde mpunkt folgende Zugangsdaten und Kontaktdaten für die Dauer der Zusammenarbeit überlassen und Änderungen an den Zugängen mpunkt unverzüglich mitzuteilen:
- Administratorzugang zu allen Installationen
- FTP-Zugangsdaten
- KIIS Zugangsdaten
- Domainverwaltungsdaten
- Daten des Hostproviders
§ 9 Vergütung
9.1 Die Vergütung der von mpunkt erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Soweit nicht gesondert etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, wird die Tätigkeit von mpunkt nach Zeitaufwand zu dem jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundenhonorars zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Stunde vergüten. Der Zeitaufwand wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet. mpunkt ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet.
9.2 Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitige Regelung treffen, ist mpunkt lediglich berechtigt, dem Kunden Reisespesen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz. Reisespesen wird mpunkt in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im Übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz von mpunkt und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.
9.3 mpunkt ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen von mpunkt. Stundenvergütungen wird mpunkt dem Kunden jeweils 14-tägig in Rechnung stellen. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
9.4 mpunkt ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. mpunkt wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. mpunkt wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 10 Nutzungsrechte
10.1 Soweit nicht gesondert etwas Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde an von mpunkt zu erbringenden Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke. mpunkt räumt dem Kunden die für die bestimmungsgemäße Verwendung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein. Bis zur vollständigen Bezahlung der für die Leistung von mpunkt geschuldeten Vergütung wird eine Verwendung nur auf Widerruf gestattet.
10.2 An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von mpunkt aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von mpunkt zu entfernen.